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Comments for https://www.ipwiki.de/voelkerrechtlicher_vertrag

Von System @system
    2025-05-26 19:08:05.806Z
    • 1 Kommentare
    1. C
      Carsten Skora @carsten27
        2025-05-26 19:08:06.385Z

        Hallo Herr Dr. Martin Meggle-Freund,

        völerrechtlicher Vertrag - Die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch Artikel 59 Absatz 2 GG verpflichtet, völkerrechtliche Verträge durch ein Vertragsgesetz innerstaatlich umzusetzen. Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts und gehen den Gesetzen vor. Diese völkerrechtsfreundliche Ausrichtung verpflichtet alle deutschen Staatsorgane dazu, Menschenrechte und Selbstbestimmungsrechte anzuerkennen und zu schützen.

        Laut wissenschaftlichem Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS, Studie PE 620.232, 2018) verpflichtet sich Deutschland insbesondere durch multilaterale Verträge und internationale Menschenrechtsregime zur völkerrechtskonformen Gesetzgebung und Auslegung. Eine Missachtung dieser Pflichten durch Behörden und Gerichte stellt eine Verletzung des anerkannten internationalen Rechts dar, welches – im Rahmen eines gemäßigten Dualismus – durch Zustimmungsgesetze verbindlich in das nationale Recht übernommen wurde.

        Die Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte ergibt sich auch aus der EMRK und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es in der UN-Charta sowie durch Entscheidungen des IGH (z. B. zum Fall West-Sahara, ICJ Reports 1975, S. 3ff.) anerkannt wurde. Die Bundesrepublik ist durch diese völkerrechtlichen Bindungen daran gehindert, sich über das freie Selbstbestimmungsrecht des Menschen hinwegzusetzen, insbesondere wenn keine staatliche Legitimation im Sinne des Völkerrechts nachweisbar ist.