Comments for https://www.ipwiki.de/patentrecht:teilung_der_patentanmeldung
- WWriter
In der Einleitung zum vorliegenden Abschnitt über die "Teilung der Patentanmeldung" wird folgendes ausgeführt:
"Durch die Teilung der Patentanmeldung wird eine zusätzliche Patentanmeldung, genannt Trennanmeldung oder Teilanmeldung, erzeugt, deren Offenbarungsgehalt mit dem der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt. Die Patentansprüche der Teilanmeldung müssen sich allerdings sachlich von denen der Stammanmeldung unterscheiden, da sonst kein Rechtsschutzbedürfnis dafür gegeben ist, diese Ansprüche zur Erteilung zu bringen bzw. diese prüfen zu lassen."
Leider konnte keine rechtliche Grundlage für besagte Aussage gefunden werden.
Liegt Ihnen für besagte Aussage eine rechtliche Grundlage vor?
- WAls Antwort aufsystem⬆:Writer
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"Durch die Teilung der Patentanmeldung wird eine zusätzliche Patentanmeldung, genannt Trennanmeldung oder Teilanmeldung, erzeugt, deren Offenbarungsgehalt mit dem der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt. Die Patentansprüche der Teilanmeldung müssen sich allerdings sachlich von denen der Stammanmeldung unterscheiden, da sonst kein Rechtsschutzbedürfnis dafür gegeben ist, diese Ansprüche zur Erteilung zu bringen bzw. diese prüfen zu lassen."
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"Durch die Teilung der Patentanmeldung wird eine zusätzliche Patentanmeldung, genannt Trennanmeldung oder Teilanmeldung, erzeugt, deren Offenbarungsgehalt mit dem der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt. Die Patentansprüche der Teilanmeldung müssen sich allerdings sachlich von denen der Stammanmeldung unterscheiden, da sonst kein Rechtsschutzbedürfnis dafür gegeben ist, diese Ansprüche zur Erteilung zu bringen bzw. diese prüfen zu lassen."
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