Keine Internetverbindung
  1. Home

Comments for https://www.ipwiki.de/patentrecht:teilung_der_patentanmeldung

Von System @system
    2024-07-06 16:26:23.264Z
    • 5 Kommentare
    1. W
      Writer
        2024-07-06 16:26:23.393Z

        In der Einleitung zum vorliegenden Abschnitt über die "Teilung der Patentanmeldung" wird folgendes ausgeführt:

        "Durch die Teilung der Patentanmeldung wird eine zusätzliche Patentanmeldung, genannt Trennanmeldung oder Teilanmeldung, erzeugt, deren Offenbarungsgehalt mit dem der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt. Die Patentansprüche der Teilanmeldung müssen sich allerdings sachlich von denen der Stammanmeldung unterscheiden, da sonst kein Rechtsschutzbedürfnis dafür gegeben ist, diese Ansprüche zur Erteilung zu bringen bzw. diese prüfen zu lassen."

        Leider konnte keine rechtliche Grundlage für besagte Aussage gefunden werden.

        Liegt Ihnen für besagte Aussage eine rechtliche Grundlage vor?

        1. W
          Als Antwort aufsystem:
          Writer
            2024-07-06 16:26:56.656Z

            In der Einleitung zum vorliegenden Abschnitt über die "Teilung der Patentanmeldung" wird folgendes ausgeführt:

            "Durch die Teilung der Patentanmeldung wird eine zusätzliche Patentanmeldung, genannt Trennanmeldung oder Teilanmeldung, erzeugt, deren Offenbarungsgehalt mit dem der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt. Die Patentansprüche der Teilanmeldung müssen sich allerdings sachlich von denen der Stammanmeldung unterscheiden, da sonst kein Rechtsschutzbedürfnis dafür gegeben ist, diese Ansprüche zur Erteilung zu bringen bzw. diese prüfen zu lassen."

            Leider konnte keine rechtliche Grundlage für besagte Aussage gefunden werden.

            Liegt Ihnen für besagte Aussage eine rechtliche Grundlage vor?

            1. W
              Als Antwort aufsystem:
              Writer
                2024-07-06 16:27:06.151Z

                In der Einleitung zum vorliegenden Abschnitt über die "Teilung der Patentanmeldung" wird folgendes ausgeführt:

                "Durch die Teilung der Patentanmeldung wird eine zusätzliche Patentanmeldung, genannt Trennanmeldung oder Teilanmeldung, erzeugt, deren Offenbarungsgehalt mit dem der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt. Die Patentansprüche der Teilanmeldung müssen sich allerdings sachlich von denen der Stammanmeldung unterscheiden, da sonst kein Rechtsschutzbedürfnis dafür gegeben ist, diese Ansprüche zur Erteilung zu bringen bzw. diese prüfen zu lassen."

                Leider konnte keine rechtliche Grundlage für besagte Aussage gefunden werden.

                Liegt Ihnen für besagte Aussage eine rechtliche Grundlage vor?

                1. W
                  Als Antwort aufsystem:
                  Writer
                    2024-07-06 16:27:49.920Z

                    In der Einleitung zum vorliegenden Abschnitt über die "Teilung der Patentanmeldung" wird folgendes ausgeführt:

                    "Durch die Teilung der Patentanmeldung wird eine zusätzliche Patentanmeldung, genannt Trennanmeldung oder Teilanmeldung, erzeugt, deren Offenbarungsgehalt mit dem der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt. Die Patentansprüche der Teilanmeldung müssen sich allerdings sachlich von denen der Stammanmeldung unterscheiden, da sonst kein Rechtsschutzbedürfnis dafür gegeben ist, diese Ansprüche zur Erteilung zu bringen bzw. diese prüfen zu lassen."

                    Leider konnte keine rechtliche Grundlage für besagte Aussage gefunden werden.

                    Liegt Ihnen für besagte Aussage eine rechtliche Grundlage vor?